Neustart der Laborinternen Fehlergrenzen

Zielwertänderungen

I. Bei Analyten, die der Beurteilung nach den Richtlinien der Deutschen Bundesärztekammer unterliegen

  • Eine Änderung des Zielwerts ist jederzeit möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass an diesem Tag der Zielwertänderung noch keine Messwerte eingegeben wurden.
  • Manuelle Änderungen der maximal zulässigen Grenzen bei Rili-BÄK-pflichtigen Analyten sind nicht möglich. Bei Änderungen der maximal zulässigen Grenzen (Rili-BÄK, Anlage 1), stellt Ihnen Bio-Rad ein Softwareupdate zur Verfügung.
  • Für die Änderung von Zielwerten benötigen Sie UNITY Systemadministratorrechte.
  • Nach Änderung der Zielwerte werden die bisherigen Laborinternen Fehlergrenzen sowie die laufenden Zyklenbeurteilungen abgeschlossen, gespeichert und dokumentiert.
  • Nach Änderung der Zielwerte werden die bisherigen Laborinternen Fehlergrenzen sowie die Zyklenbeurteilungen neu gestartet.

II. Bei Analyten, die nicht der Beurteilung nach den Richtlinien der Deutschen Bundesärztekammer unterliegen, aber nach dem gleichen Schema beurteilt werden

  • Eine Änderung des Zielwerts ist jederzeit möglich. Einzige Voraussetzung ist, dass an dem Tag der Zielwertänderung noch keine Messwerte eingegeben wurden.
  • Manuelle Änderungen der maximal zulässigen Grenzen bei nicht-Rili-BÄK-pflichtigen Analyten nach eigenen Vorgaben sind sowohl absolut als auch prozentual möglich.
  • Für die Änderung von Zielwerten benötigen Sie UNITY Systemadministratorrechte.
  • Nach Änderung der Zielwerte werden die bisherigen Laborinternen Fehlergrenzen sowie die laufenden Zyklenbeurteilungen abgeschlossen, gespeichert und dokumentiert.
  • Nach Änderung der Zielwerte werden die bisherigen Laborinternen Fehlergrenzen sowie die Zyklenbeurteilungen neu gestartet.

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